Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen zwischen der W&W Projektentwicklung GmbH und unseren Kunden.Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Lieferadresse in Deutschland, soweit die von Ihnen bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständig beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Preise
Die ausgezeichneten Preise sind Netto-Endpreise zuzüglich Umsatzsteuer. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Auftragsbestätigung ausgewiesen wurde. Bei Vertragsänderungen oder Ergänzungen nach Unterzeichnung des Angebots der W&W Projektentwicklung GmbH durch den Kunden sind entsprechende Preisanpassungen mit dem Kunden schriftlich zu vereinbaren, soweit sich eine Preisanpassung nicht bereits aus der Natur der Sache heraus ergibt.
Vertragsschluss und Vertragsinhalt
Angebote von der W&W Projektentwicklung GmbH, mündlich oder schriftlich, sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit nichts Anderweitiges vereinbart wurde. Der Auftrag durch den Kundengilt als verbindliches Vertragsangebot. Aufträge werden erst rechtsverbindlich, wenn diese durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von W&W Projektentwicklung GmbH bestätigt werden oder die Aufträge mit Zustimmung des Kunden vereinbarungsgemäß ausgeführt werden.
Mündliche Zusagen der W&W Projektentwicklung GmbH vor Abschluss eines Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden zwischen der Wille Solar GmbH und dem Kunden werden durch das schriftliche Auftragsangebot ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
Angaben der W&W Projektentwicklung GmbH. zum Gegenstand der Lieferung und Leistung sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt oder sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Handelsübliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Teilen durch gleichwertige oder höherwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Zugesicherte Eigenschaften oderBeschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.
Das Angebot der W&W Projektentwicklung GmbH umfasst die notwendigen Elektroarbeiten (durch einen Subunternehmer/Elektromeister Betrieb) zur Anbindung an das Niederspannungsnetz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens und die Anmeldung beim Energieversorger, sowie die Registrierung im Marktstammdatenregister.
Im Rahmen der Antragsstellung hat die W&W Projektentwicklung GmbH keinen Einfluss darauf, ob und wann der Netzanschluss erfolgt.Eine bestimmte Wirtschaftlichkeit/ Autarkielevel der Photovoltaikanlage ist nicht Vertragsbestandteil. Bei den von der W&W Projektentwicklung GmbH überlassenen Ertragsprognosen handelt es sich um unverbindliche Modellrechnungen.
Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Die Übergabe bei der Montage einer Photovoltaikanlage erfolgt mit der Möglichkeit der Inbetriebnahme. Eine Zählersetzung durch den Netzbetreiber ist dabei nicht erforderlich.
Zahlung
Die Zahlung erfolgt ausschließlich mittels Rechnung.
Der Versand der Rechnung zu der Bestellung erfolgt per E- Mail oder Postversand.
Fälligkeit
Die Zahlung ist fällig innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungseingang.
Es sind Abschlagszahlungen gemäß dem Angebot der W&W Projektentwicklung GmbH fällig. Bei Zahlungsverzug ist W&W Projektentwicklung GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Sollte ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden sein, so ist W&W Projektentwicklung GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen.
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (§ 321 BGB), so ist die W&W Projektentwicklung GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung, wenn nicht der Kunde volle Zahlung oder entsprechende Sicherheiten leistet.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb von Deutschland nach Abstimmung durch eine Spedition.
Die Lieferung ist nach Eintreffen durch den Kunden auf Vollständigkeit und Beschädigungen zu überprüfen. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
Die Liefer- und Leistungsverzögerungen, die dadurch entstehen, dass die W&W Projektentwicklung GmbH selbst nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß vom Lieferanten oder Subunternehmer beliefert wurde, hat die W&W Projektentwicklung GmbH nicht zu vertreten, wenn die W&W Projektentwicklung GmbH den Lieferanten oder Subunternehmer sorgfältig ausgewählt hat und bei diesem so rechtzeitig bestellt hat, dass rechtzeitige Lieferung oder Ausführung und Leistung zu erwarten war. Bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung haftet die W&W Projektentwicklung GmbH nicht für einen Ertragsausfall.
Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag, Pandemien) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von W&W Projektentwicklung GmbH ausgeschlossen.
Bereits gezahlte Beträge werden von W&W Projektentwicklung GmbH unverzüglich erstattet.
W&W Projektentwicklung GmbH kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht.
Bereits gezahlte Beträge werden von W&W Projektentwicklung GmbH unverzüglich erstattet.Sperrgut (Pakete mit einem größeren Volumen als 1 qm) werden in der Regel per Spedition geliefert. W&W Projektentwicklung GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Ware nicht ins Haus getragen wird.
Wird die Ware mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf.
Für Lieferverzögerungen wird kein Schadensersatz geleistet.Wir schließen ausdrücklich jegliche Haftung für verspätete Lieferung aufgrund von höherer Gewalt aus.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von W&W Projektentwicklung GmbH. Der Kunde darf aufgrund des Eigentumsvorbehalts die Ware weder weiterveräußern, über die Ware verfügen und Dritten keine Nutzung an der Ware vertraglich einräumen.
Die W&W Projektentwicklung GmbH behält sich alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte an sämtlichen von ihren abgegebenen Angeboten sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Dachbelegungsplänen, Berechnungen und anderen Unterlagen vor.
Ohne ausdrückliche Zustimmung der W&W Projektentwicklung GmbH dürfen die in §.1 genannten Unterlagen weder als solche noch inhaltlich an Dritte zugänglich gemacht werden, bekannt gegeben werden, selbst oder durch Dritte genutzt oder vervielfältigt werden. Auf Verlangen ist der W&W Projektentwicklung GmbH die Unterlagen und eventuell gefertigte Kopien vollständig zurückzugeben bzw. zu vernichten, wenn sie vom Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn es nicht zum Abschluss eines Vertrages führte. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die in Abs.3 benannten Verpflichtungen, so ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Angebotswertes verpflichtet.
Haftung
Auf Schadensersatz haftet die W&W Projektentwicklung GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet W&W Projektentwicklung GmbH nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet W&W Projektentwicklung GmbH nicht.
Unabhängig von einem Verschulden von W&W Projektentwicklung GmbH bleibt eine Haftung von W&W Projektentwicklung GmbH bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt, sowie für etwaige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch W&W Projektentwicklung GmbH dar.
W&W Projektentwicklung GmbH ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von W&W Projektentwicklung GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Mitwirkungspflichten Kunde
Die W&W Projektentwicklung GmbH kann nicht die Prüfung übernehmen, ob die Montage und der Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Kunden grundlegende öffentlich- rechtliche (z.B. baurechtliche oder denkmalschutzrechtliche) Bestimmungen entgegenstehen. Etwaige Einschränkungen sind vom Kunden zu klären und der W&W Projektentwicklung GmbH gegenüber mitzuteilen.
Der Kunde gestattet der W&W Projektentwicklung GmbH und den von der W&W Projektentwicklung GmbH beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Montageort, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage und Inbetriebnahme ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
Arbeitsbedingungen, Baufreiheit und witterungsbedingte Beeinträchtigungen
Der Kunde verpflichtet sich, der W&W Projektentwicklung GmbH und beauftragten Dritten die für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten erforderliche Baufreiheit, einschließlich ungehinderten Zugangs für Personal, Fahrzeuge, Maschinen und Geräte, zu gewährleisten. Hierzu gehört insbesondere, dass Zufahrtswege und Arbeitsbereiche ausreichend befestigt und frei von Hindernissen sind.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass durch den Einsatz von schweren Maschinen, Fahrzeugen und sonstigen Arbeitsmitteln boden- bzw. geländeübliche Abdrücke, Einsenkungen oder Schäden an Grasnarben entstehen können. Die W&W Projektentwicklung GmbH und beauftragte Dritte verpflichtet sich, die Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größter Sorgfalt durchzuführen. Witterungsbedingt unvermeidbare Beeinträchtigungen, insbesondere bei nassem, aufgeweichtem oder gefrorenem Untergrund, stellen jedoch keine Pflichtverletzung der W&W Projektentwicklung GmbH und beauftragten Dritten dar.
Im Rahmen von Dacharbeiten – insbesondere bei notwendigen Öffnungen der Dachfläche – kann es trotz fachgerechter Sicherungsmaßnahmen in Ausnahmefällen zu einem temporären Eindringen von Niederschlagswasser kommen. Die W&W Projektentwicklung GmbH und beauftragten Dritten ergreift alle zumutbaren Schutzmaßnahmen, um solche Beeinträchtigungen zu minimieren. Witterungs- oder bauablaufbedingte Wassereintritte, die trotz angemessener Sicherung nicht vollständig vermeidbar sind, gelten nicht als Mangel und begründen keine Schadensersatzansprüche, sofern der Kunde seine Schutzpflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
Die W&W Projektentwicklung GmbH und beauftragten Dritten führt sämtliche Arbeiten fachgerecht, sorgfältig und unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik aus. Unvermeidbare witterungs-, bauablauf- oder nutzungsbedingte Auswirkungen, die trotz fachgemäßer Arbeitsweise auftreten, stellen keinen Mangel dar.
Baustellenvorbereitung, Räumungspflichten und Zusatzkosten
Die W&W Projektentwicklung GmbH teilt dem Kunden den vorgesehenen Baubeginn ca. 7-10 Tage vorher mit. Der Kunde stellt sicher, dass alle zur Ausführung notwendigen Vorbereitungen spätestens bis zum mitgeteilten Termin vollständig abgeschlossen sind.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Innenräume, Arbeitsflächen, Verkehrswege und Zugänge vollständig freizuräumen und von beweglichen Gegenständen, Mobiliar, Dekorationen oder sonstigen Hindernissen zu befreien. Ebenso hat der Kunde erforderliche Abdeck- und Schutzmaßnahmen in den Innenräumen eigenständig zu treffen, sofern dies nicht vertraglich anders vereinbart wurde.
Sind die notwendigen Räumungs- oder Schutzmaßnahmen nicht oder nicht vollständig erfolgt, so ist die W&W Projektentwicklung GmbH berechtigt,
a) die fehlenden Maßnahmen selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen, sowie
b) dadurch entstehende Verzögerungen, Mehraufwände und Wartezeiten gesondert in Rechnung zu stellen.
Hierfür gilt ein Stundensatz von 120,00 Euro pro Mitarbeiter, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und zuzüglich Materialkosten.
Kann die W&W Projektentwicklung GmbH und beauftragten Dritten aufgrund von nicht beseitigten Gegenständen, nicht gewährleisteter Baufreiheit oder unzureichender Vorbereitung des Arbeitsbereichs nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, gilt dies als Behinderung des Bauablaufs, die vom Kunden zu vertreten ist.
Entstehende Stillstandzeiten, Umräumarbeiten, Verzögerungen oder notwendige Zusatzfahrten werden nach den oben genannten Sätzen berechnet.
Der Kunde verpflichtet sich, für die gesamte Dauer der Baustelleneinrichtung, der Bauausführung sowie der Abräumphase einen verfügbaren Ansprechpartner vor Ort zu benennen.
Dieser Ansprechpartner muss insbesondere in der Lage sein,
a) Anweisungen entgegenzunehmen und Entscheidungen vor Ort zu treffen,
b) Zugänge freizugeben und Arbeitsbereiche abzustimmen,
c) Materiallieferungen entgegenzunehmen und zu quittieren,
d) Absprachen zum Bauablauf, zur Lagerung von Materialien sowie zur Baustellenlogistik zu treffen.
Der Ansprechpartner muss während der üblichen Arbeitszeiten erreichbar und kurzfristig vor Ort verfügbar sein. Fehlende Mitwirkung oder Nichtverfügbarkeit des Ansprechpartners gelten als Behinderung des Bauablaufs, die vom Kunden zu vertreten ist.
Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (W&W Projektentwicklung GmbH, Hauptstraße 295, 33818 Leopoldshöhe) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Ausschluss des Widerrufsrechts für Gewerbetreibende
Ein Widerrufsrecht besteht ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Gegenüber Gewerbetreibende im Sinne des § 14 BGB wird ein Widerrufsrecht ausdrücklich ausgeschlossen.
Schließt der Kunde den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ab, findet das gesetzliche Widerrufsrecht keine Anwendung. Eine freiwillige Rücknahme oder Vertragsaufhebung erfolgt – sofern angeboten – ausschließlich nach individueller Vereinbarung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Kein Widerrufsrecht bei Dachflächen- sowie Flächenverträgen
Der Vertrag über die Überlassung bzw. Nutzung von Dachfläche oder sonstigen Flächen, stellt einen Miet- bzw. Nutzungsvertrag über einen Teil einer Immobilie dar. Verträge über die Vermietung oder sonstige Nutzung von Grundstücken oder Gebäudeteilen unterliegen gemäß § 312 Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht den Vorschriften über das Widerrufsrecht.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht. Der Vertrag wird mit Unterzeichnung verbindlich wirksam.
Eine Rücktritts- oder Lösungsvereinbarung kann ausschließlich einvernehmlich und in schriftlicher Form erfolgen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen die Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem welchen der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (W&W Projektentwicklung GmbH, Hauptstraße 295, 33818 Leopoldshöhe) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Wir tragen nicht die Kosten der Rücksendung der Waren.
Muster Widerrufsformular
An W&W Projektentwicklung GmbH, Hauptstraße 295, 33818 Leopoldshöhe
E-Mail: service@wzwo.eu
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (_______) den von mir/uns (______) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (__________)
Bestellt am (____)/erhalten am (______)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)Datum
Streitbeilegung
Wir sind verpflichtet Sie über die alternative Streitbeilegung nach Art. 14 Abs.1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz) zu informieren. Die Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden:Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungendieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsschlüsse und Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail.
Gewährleistung
Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird W&W Projektentwicklung GmbH nach Wahl des Kunden auf Kosten von W&W Projektentwicklung GmbH durch ein mangelfreies Ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
Die W&W Projektentwicklung GmbH leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.
Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. '
Das Recht von W&W Projektentwicklung GmbH, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.
Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von W&W Projektentwicklung GmbH unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen.
W&W Projektentwicklung GmbH ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet W&W Projektentwicklung GmbH nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für W&W Projektentwicklung GmbH ohne weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert W&W Projektentwicklung GmbH den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten).
Der Kunde hat zudem, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen undaller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren.
Eine Haftung für Datenverlust wird nicht übernommen. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt wordenist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren.
Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.
Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von dieser eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Handelt es sich um einen Kaufvertrag mit Montageleistung, so beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre gemäß § 438 Abs.1 Nr.3 BGB.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Der Kunde darf die Photovoltaikanlage während der Gewährleistungsfrist nur durch eine zur fachgerechten Reparatur qualifizierte Fachfirma warten und Instand halten lassen.
Referenzen, Werbung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die W&W Projektentwicklung GmbH die installierten Anlagen als Referenz benennen und mit Fotos der Anlage werben darf.
Folgende Daten zur Anlage werden veröffentlich:
- Belegenheitsort
- Fertigstellungtermin
- Autarkielevel
- Größe der Anlage in kWp
- Bild der Anlage
Die Veröffentlichung kann auf folgenden Plattformen erfolgen:
- Website (www.wzwo.eu, www.wille-solar.de)
- Instagram & Storyboard
- Facebook & TikTok & Youtube
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